Preise

Für den Unterricht in Biologie, Chemie, Mathematik, Musik und den Klavierunterricht können Sie zeitlich verschieden umfangreiche Lerneinheiten wählen:

    Unterrichtseinheiten von 45 Minuten Länge a 19,90 €

Zusätzlich zu den Terminen in den regulären Unterrichtszeiten sind weitere Unterrichtseinheiten an Wochenenden und in den Ferien buchbar. Dafür gelten folgende Tarife:

    Unterrichtseinheiten von 45 Minuten Länge a 24,90 €

Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19%.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Das Kleingedruckte groß geschrieben

§ 01

Eine Anmeldegebühr entfällt.

§ 02

Zum Kennenlernen sind maximal zwei einzelne Unterrichtseinheiten zu den jeweiligen oben genannten Konditionen buchbar.

§ 03

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt darüber hinaus drei Monate.

§ 04

Die Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beträgt sechs Wochen zum Vertragsende.

§ 05

Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um ein Vierteljahr.

§ 06

Die in jedem Monat zu entrichtenden Zahlungen richten sich nach Länge und Anzahl der im Vertrag gewählten monatlichen Unterrichtseinheiten.

§ 07

Die Bezahlung erfolgt monatlich bis zum 5. Kalendertag eines Monats.

§ 08

Fallen die ersten Unterrichtsstunden eines neuen Vertrags nicht mit dem Beginn eines Kalendermonats zusammen, sind diese ersten Stunden bar zu bezahlen.

§ 09

Anschließend erfolgt die monatliche Bezahlung des Unterrichts jeweils bis zum 5. Kalendertags des neu begonnen Monats per Lastschrifteinzug.

§ 10

Ist ein Lastschrifteinzug nicht gewünscht, werden die Unterrichtsstunden monatlich im Voraus bar bezahlt.

§ 11

In den hessischen Ferien bzw. an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, es sei denn, es wurden zusätzliche Unterrichtseinheiten außerhalb der regulären Unterrichtszeit gesondert vereinbart (s.o.).

§ 12

Unterrichtstermine, die vom Schüler/Schülerin abgesagt werden, sind grundsätzlich zu bezahlen. Es besteht seitens des Lehrers keine Nachleistungspflicht (§ 615 BGB).

§ 13

Termine die vom Lehrer krankheitsbedingt abgesagt werden, werden in Absprache mit dem Schüler/Schülerin nach Möglichkeit nachgeholt.

§ 14

Bei Erkrankungen des Schülers/Schülerin oder des Lehrers, die länger als drei Wochen andauern, bedarf es einer persönlichen und schriftlichen Vereinbarung über den weiteren Zahlungsmodus. Der Vertrag kann dann nach Absprache und in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig beendet werden.

§ 15

Eine Erhöhung des Honorars ist jeweils zum Beginn des neuen Jahres möglich. Sie muss acht Wochen vorher angekündigt werden